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Im Rahmen des Erstgespräches erhalten die Klienten zuerst allgemeine Informationen über Mediation, rechtliche Rahmenbedingungen, Dauer, Kosten, etc. Sind sie sich einig und erteilen einen Mediationsauftrag, sind erfahrungsgemäß drei bis acht Mediationsgespräche notwendig, um zu einem allseits zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. Dabei werden Konflikte bearbeitet und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Ein Konsens im allseitigen Interesse ist das vorrangige Ziel. |
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Diese Mediationsform ist besonders in Trennungs- und Scheidungssituationen, wo ein hohes Maß an Emotionen vorhanden ist, zu empfehlen. Hier arbeiten in der Regel eine Frau und ein Mann als Mediatorenteam zusammen. Co-Mediation ist aber auch bei umfangreichen Erbschaftsstreitigkeiten und Team-Konflikten sinnvoll. |
Wichtige Aspekte des Scheidungrechts (Vermögensteilung, Obsorge,
Besuchsrecht, Unterhalt) finden Sie hier.
Den Unterhaltsrechner finden Sie auf jugendwohlfahrt.at.
Ethikrichtlinien für MediatorInnen des „Österreichisches Netzwerk Mediation“:
https://www.netzwerk-mediation.at/content/ethikrichtlinien
Ein Weg vom Konflikt zur Übereinstimmung
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